Optimale Vorbereitung:
Hundeführschein Wien und erweiterte Sachkunde Niederösterreich
Verpflichtender oder freiwilliger Hundeführschein
Dauer
Individuell buchbar
Kosten
€ Einzelstunde: 65,-- / 5-er Block: 315,-- / 10-er Block: 580,--
Beim Wiener Hundeführschein, beim geprüften Stadthund und beim Niederösterreichischen Hundeführschein (erweiterte Sachkunde) wird überprüft, ob Hundehalter:innen verantwortungsbewusst und sicher mit ihrem Hund umgehen können. Dabei geht es nicht darum, dass der Hund einen perfekten Gehorsam hat. Vielmehr liegt der Fokus darauf, ob der Mensch Situationen vorausschauend einschätzen und sicher gestalten kann.
KURSLEITERIN: Catharina Pichler
Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin, Verhaltensberaterin, Welpencoach und Vortragende der NÖ Sachkundekurse
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Keine einschlägigen Vorstrafen
- Der Hund muss für die Hundeführschein-Prüfung mindestens 6 Monate alt sein
- Der Hund muss gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sein
- Für den Hund muss die Hundeabgabe für das laufende Jahr bezahlt sein
- Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein. Diese dient zur Deckung von Personen- oder Sachschäden, die vom Hund verursacht werden könnten
Darum geht es beim Hundeführschein Wien, beim geprüften Stadthund und bei der erweiterten Sachkunde Niederösterreich
Für die Haltung von Hunden bestimmter Hunderassen (sogenannte „Listenhunde") muss ein verpflichtender Hundeführschein abgelegt werden. Auch muss ein Hundeführschein sowie verpflichtende Trainerstunden absolviert werden, wenn eine behördliche Aufforderung dazu vorliegt, z.B. nach einem Beißvorfall.
Alle weiteren Infos zum Hundeführschein Wien sowie die theoretischen Hundeführscheinfragen findest du hier: www.wien.gv.at/amtshelfer/freizeit-sport/tiere/haustier/hundefuehrschein-pfl.html
Alle weiteren Infos zur allgemeinen Sachkunde für Niederösterreich findest du hier: https://noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Allgemeine Sachkunde Niederösterreich:
Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.
Über die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde gemäß § 4 Abs. 4 haben die Tierärztin oder der Tierarzt und die fachkundige Person eine Bestätigung, den sogenannten NÖ Hundepass auszustellen. Der NÖ Hundepass hat bestimmte Angaben zu enthalten, um eine zweifelsfreie Zuordnung der beteiligten Personen hinsichtlich der Teilnahme an den Informationsveranstaltungen vornehmen zu können.
Aus der Bestimmung des § 13 Abs. 5 ergibt sich, dass für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde, die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen ist.
Erst wenn ein weiterer Hund (ab dem 1. Juni 2023) vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde – dieser gilt jedoch auch dann als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen – zu absolvieren.
Erweiterte Sachkunde Niederösterreich:
§ 4 Abs. 6 regelt die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde. Diese Regelung entspricht inhaltlich den Anforderungen des ehemaligen „Nachweises der erforderlichen Sachkunde“.
Dieser ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zumindest zehn Stunden zu absolvieren und umfasst:
- einen theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes (zumindest vier Stunden) und
- über einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge (von zumindest sechs Stunden).
Die allgemeine Sachkunde und die erweiterte Sachkunde unterscheiden sich dadurch, dass die allgemeine Sachkunde (dreistündige Information) nur einmal vom Hundehalter oder der Hundehalterin für alle gehaltenen Hunde absolviert werden muss, die erweiterten Sachkunde jedoch für jeden gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential und für jeden gehaltenen auffälligen Hund vom Hundehalter oder der Hundehalterin absolviert werden muss.

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Deine Vorteile
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Persönliche Beratung in Einzelstunden, Beantwortung deiner Fragen
Qualität
Qualitätssicherung durch Tierschutzqualifikation
Prüfungsvorbereitung
Perfekte Vorbereitung auf die Hundeführscheinprüfung oder erweiterte Sachkunde Niederösterreich